Tanzsportverein Böhlitz-Ehrenberg e.V.

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Breitensportordnung des Landestanzsportverbandes Sachsen e.V.

 

 

Tanzen als Breitensport ist Freizeitsport, der auch als Breitensport-Wettbewerb (BSW) ausgeübt werden kann. Die Bezeichnung Breitensport-Turnier ist unrichtig. Für den Breitensport im Bereich des LTVS sind folgende Richtlinien verbindlich: Die Anmeldeformulare für einen oder mehrere Breitensportwettbewerbe sind aus dem Download-Bereich des DTV unter www.tanzsport.de abzufordern und an den Beauftragten des LTVS für Breitensportwettbewerbe weiterzuleiten. Sollen Breitensportwettbewerbe im Rahmen von Turnieren ausgetragen werden, sind sie außerdem mit der Turnieranmeldung dem Landessportwart mitzuteilen. Für Meldung und Information gelten die für Turnieranmeldung festgesetzten Termine ( 3 Monate vor Veranstaltungsmonat ) Nur nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Genehmigung können Breitensportwettbewerbe im Organ des DTV veröffentlicht werden.

 

1. Die Breitensportordnung des LTVS gilt als Ergänzung zu den Richtlinien des DTV für den Breitensport. Sie ist zu aktualisieren, wenn sich Widersprüche zu diesen Richtlinien ergeben.

 

2. Breitensportwettbewerbe sind Wettbewerbe, die nicht nach den Bestimmungen der Sportordnung des DTV, sondern nach den Festlegungen „Breitensportwettbewerbe im DTV" – Breitensportordnung - (siehe TS 05/1996, S.50) durchgeführt werden. Alle Breitensportwettbewerbe sind beim Beauftragten des LTVS für Breitensportwettbewerbe per E-Mail einzureichen, wobei Teilnehmerkreis, Art der Wertung ( wie Einzel oder Mannschaft ), Tänze und Rundenabwicklung erkennbar sein müssen. 

 

3. An Breitensportwettbewerben dürfen keine Personen teilnehmen, die als Trainer oder Übungsleiter ausgebildet sind. Paare der D-Klasse dürfen in der entspr. Altersgruppe an Breitensportwettbewerben teilnehmen.

  

Ein Ausschluss der D-Klassen Paare am Breitensportwettbewerb ist nicht zulässig. Turnierkleidung ist nicht zugelassen. oder Einzelwettbewerbe mit Einzeltanz- oder zusammenfassender Wertung, offen ausgeschrieben oder auf Einladung, durchgeführt werden. Die Durchführungs-Modalitäten sind so festzulegen, dass jeder Teilnehmer mindestens zwei Runden tanzen kann. Es gibt keine Startkarten, Startpässe oder ähnliche Unterlagen , in denen Ergebnisse eines Breitensportwettbewerbes dokumentiert werden.

 

Vorliegende Breitensportordnung tritt am 01.05.2010 in Kraft und ersetzt die Breitensportordnung vom 28.03.2004. 08.09.2011 Seite 3 von 3 Der Sportausschuss des DTV und der Ausschuss für Freizeit-Breiten-und Gesundheitssport des DTV haben einen Beschluss zur Verzahnung von Breiten-und Leistungssport gefasst, der vom Hauptausschuss des DTV bestätigt wurde und ab 01.01.2009 verbindlich ist.

 

4. Breitensportwettbewerbe können in allen Tänzen und Tanzformen, als Mannschafts-, Formations-oder Einzelwettbewerbe mit Einzeltanz- oder zusammenfassender Wertung, offen ausgeschrieben oder auf Einladung, durchgeführt werden. Die Durchführungs-Modalitäten sind so festzulegen, dass jeder Teilnehmer mindestens zwei Runden tanzen kann. 

 

5. Es bleibt freigestellt, ob die Wertungsrichter wie bei Turnieren (s.TSO) oder Paare mit gleichen Leistungen mit gleichen Ziffern bewerten. Im lezteren Fall müssen dann Paare mit der gleichen Ziffernsumme auf gleiche Plätze gesetzt werden. Bewertungen können sowohl offen als auch verdeckt angezeigt werden.

 

6. Die Teilnahme von Breitensportpaaren an Turnieren der D-Klasse ist nur mit einem vom Sportwart des LTVS ausgestellten Breitensportpass zulässig. In diese Pässe dürfen nur die Ergebnisse von D-Klassenturnieren, aber auf keinen Fall die Ergebnisse von Breitensportwettbewerben eingetragen werden! (siehe dazu auch Anlage 1 – „Beschluss zur Verzahnung von Breiten-und Leistungssport (gültig ab 01.01.2009). 08.09.2011 Seite 2 von 3

 

7. Bei Breitensportwettbewerben können bei der Leitung und Bewertung Lizenzträger des DTV sowie „befähigte" Personen (Trainer, Übungsleiter, ehemalige und aktive Tänzer/innen ab B-Klasse) eingesetzt werden. Aus einem Verein darf nur weniger als die Hälfte der bewertenden Personen stammen. Es wird empfohlen, dass die Mehrheit der eingesetzten Wertungsrichter eine WR-Lizenz besitzt.

 

8. Die ausrichtenden Vereine senden unmittelbar nach Beendigung des Wettbewerbes ein aktualisiertes Programm mit eingetragenen Ergebnissen an den Beauftragten des LTVS für Breitensportwettbewerbe.

 

9. Vereinsinterne Veranstaltungen sind frei von Richtlinien.

 

10. Breitensportwettbewerbe dürfen nicht als Meisterschaften ausgeschrieben und genehmigt werden.

 

11. Breitensportlern ist es gestattet, im Rahmen von Schautanzveranstaltunger ihrer Vereine als Gruppe teilzunehmen.

 

12. Beschlüsse auf dem Gebiet des Breitensports im DTV können Bestimmungen der LTVS-Ordnung modifitieren oder außer Kraft setzen.

 

Beschluss zur Verzahnung von Breiten-und Leistungssport (gültig ab 01.01.2009)

 

Danach ist die Teilnahme von Breitensportpaaren an Turnieren der D-Klasse in jeder Start-(Alters)gruppe und von D-Klassenpaaren an Breitensportwettbewerben möglich. Dabei gelten die nachfolgenden Voraussetzungen:

 

Paare der D-Klasse dürfen bei Breitensportwettbewerben teilnehmen.   

 

Paare aus dem Breitensport dürfen in der D-Klasse ihrer Altersgruppe mittanzen.  

 

Sie erhalten dazu auf Antrag Ihres Vereins einen Breitensportpass von Ihrem Landesverband (Sportwart LTVS). Die Form desBreitensportpasses mit Namen des Paares, Geburtsdaten und Vereinszugehörigkeit ist bundeseinheitlich.

 

- Die mittanzenden Breitensportpaare werden bezüglich Aufstiegspunkte und Platzierungen wie D-Paare behandelt.  

 

- Wenn der Breitensportpass in ein Startbuch umgetauscht wird, werden die erreichten Aufstiegspunkte und -platzierungen nach Wahlmöglichkeit des Paares anerkannt.

 

- Mit dem Breitensportpass ist kein Aufstieg in die C-Klasse möglich.

 

- Mit dem Breitensportpass ist keine Teilnahme an den Landesmeisterschaften möglich.

 

Eine Teilnahme an Landesmeisterschaften ist jedoch zulässig, wenn die Meisterschaft als offenes Turnier ausgeschrieben ist.

 

- Der Breitensportpass ist paargebunden. Es gibt keine Doppelpartnerschaften.

 

- Die Breitensportpaare mit Breitensportpass unterwerfen sich den Regularien der D-Klasse, auch hinsichtlich Schrittbegrenzung und Kleiderordnung.

 

- Mit dem Breitensportpass darf bis zur C-Klasse getanzt werden.

 

- Siegt ein Paar mit Breitensportpass in der D-Klasse, darf es als Siegerpaar der D-Klasse nicht in der C-Klasse mittanzen.

 

- Platzierungen, die mit dem Breitensportpass erzielt wurden, werden für das DTA nur angerechnet, wenn der Breitensportpass in ein Startbuch umgewandelt wird. 

 

 

 

          

                               

 

 

 

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